Beurlaubung: Gemeinde Weissach

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Beurlaubung

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Beurlaubungen vom Unterricht werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt und müssen frühzeitig schriftlich beantragt werden. Sofern der beantragte Zeitraum unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt, obliegt die Entscheidung über die Genehmigung ausschließlich der Schulleitung.